Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren
Zum Bachelor-Studium „Lehramt Kindergarten“ und "Lehramt Primarschule" wird die Person zugelassen, die Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises ist, das Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden hat und den zum Nachweis der Französischkenntnisse einen DELF-Nachweis auf dem Niveau B1 (Kindergarten) bzw. B2 (Primarschule) vorweisen.
Zulassungsbedingungen zum Studium
Folgende Zulassungsbedingungen sind für die Aufnahme des Bachelor-Studiums im Fachbereich Bildungswissenschaften notwendig:
- Sie sind Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichtes oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises. Eine Gleichstellung ausländischer Zeugnisse erfolgt vor der Einschreibung an der AHS durch das Ministerium (weitere Infos hier).
- Sie verfügen bezüglich der französischen Sprache über den Nachweis über mindestens das B1-Niveau für einen Studienplatz im Lehramt Kindergarten und über mindestens das B2-Niveau für einen Studienplatz im Lehramt Primarschule, wobei dieser Nachweis in Form eines DELF-Zertifikates, ausgestellt von einer zur Durchführung dieser Testung anerkannten Instituts erfolgt ist.
- Sie haben das nachfolgend beschriebene Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert.
Spätestens am Ende des Studiums müssen alle Studierenden des Lehramts Primarschule den offiziellen Nachweis des B2-Sprachniveaus (mit 60% in jeder der vier Kompetenzen) und des Lehramt Kindergarten den offiziellen Nachweis des B1-Sprachendiploms (mit 60% in jeder der vier Kompetenzen) vorweisen können.
Aufnahmeverfahren
Das Verfahren verfolgt das Ziel, Personen mit günstigen Voraussetzungen für die Studien- und Berufswahl zu gewinnen. Das Aufnahmeverfahren ist kostenlos und kann von Personen, die Inhaber eines Abiturs oder im Abschlussjahr der Sekundarschule sind, absolviert werden. Es besteht aus mehreren Teilen, deren erfolgreiches Absolvieren Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist.
In den folgenden Abschnitten finden Sie die Erklärungen und ein Video-Tutorial der vier Schritte des Aufnahmeverfahrens. Beachten Sie bitte auch die Downloads (Infoblatt, weitere Erläuterungen zu den einzelnen Schritten, FAQs) und die Links, in denen Sie alle nötigen Informationen finden.
Fall Sie bereits über ein abgeschlossenes Bachelor- und/oder Masterstudium (egal welchen Fachgebietes) verfügen und „Lehramt Primarschule“ studieren möchten, kommen Sie für das Brückenstudium Plus in Frage. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Zum Einstieg in das Brückenstudium Plus müssen Sie die Prüfung der sprachlichen Grundfertigkeiten (Schritt 3) und das persönliche Gespräch (Schritt 4) absolvieren.
Schritt 1: Online-Selbsterkundungsverfahren
Bevor Sie sich für das Aufnahmeverfahren anmelden können, müssen Sie die „Geführte Tour 1“ des Online-Selbsterkundungsverfahrens CCT absolvieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer- oder Kindergärtnerberuf Ihren Erwartungen entspricht. Bevor Sie das Verfahren starten lesen Sie folgende Anleitung:
Schritt 2: Einschreibung zum weiteren Aufnahmeverfahren
Hat die Selbsterkundung das Interesse an Beruf und Studium bestätigt, können Sie sich zum weiteren Aufnahmeverfahren registrieren.
Die Möglichkeit Anmeldung für einen Studienplatz im Studienjahr 2025-2026 beginnt am 9. April 2025.
Schritt 3: Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Diese Prüfung findet in den Räumlichkeiten der AHS statt und besteht aus einem 90-minütigen digitalen Test zum schlussfolgernden, sprachlichen, rechnerischen und räumlichen Denken sowie dem Verfassen einer argumentativen Stellungnahme (ebenfalls 90 Minuten) zu einem pädagogischen Thema zur Prüfung der Sprachkompetenz (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Ausdruck, Aufbau) und der Argumentationsfähigkeit. Es werden keine Nachteilsausgleichsmaßnahmen für die Durchführung der Prüfungen gewährt. Weitere Hinweise zur Prüfung finden Sie im folgenden Dokument:
Eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung auf die Prüfung der kognitiven und sprachlichen Grundfertigkeiten mit Beispielen von Testaufgaben finden Sie in dieser Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Beachten Sie, dass der Bereich des Allgemeinwissens nicht geprüft wird!
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Bei Bestehen erhalten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch (Schritt 4).
Schritt 4: Persönliches Gespräch
Das Gespräch besteht aus zwei Teilen:
- einer vorab vorbereitete Selbstpräsentation (5 Minuten) zu Ihrer Motivation für die Wahl des Studiums und des Berufes, Ihren Vorerfahrungen und Vorstellungen vom Beruf,
- einer Analyse eines Fallbeispiels aus dem Schulalltag, welche Sie in der Vorbereitungszeit anhand von Leitfragen vorbereiten.
Es werden Motivation, Präsentationsfähigkeit und kommunikative Fertigkeiten sowie die Fähigkeiten der Situationsanalyse, der Perspektivenübernahme und der Konfliktlösung eingeschätzt. Im Anschluss erhalten Sie ein Feedback.
Weitere Hinweise zum Gespräch finden Sie im folgenden Dokument:
Ihr Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Bei erfolgreichem Bestehen können Sie sich zum Studium einschreiben. Bei Nicht-Bestehen haben Sie die Möglichkeit ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Termine und Fristen im Überblick
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 9. April |
Workshop zur Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 16. April - 14:30–16:30 Uhr |
Info-Nachmittag zum Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 28. Mai - 15:00 Uhr |
"Last-Minute-Online-Fragestunde" | Freitag, 6. Juni - 17:00 Uhr |
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren | Freitag, 13. Juni - 24 Uhr |
Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten | Freitag, 20. Juni und Montag, 23. Juni |
Datum für die persönlichen Gespräche | Mittwoch, 25. Juni |
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens | Donnerstag, 26. Juni ab 13:30 Uhr und Montag, 30. Juni ab 09:00 Uhr |
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 9. April
Workshop zur Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 16. April - 14:30–16:30 Uhr
Info-Nachmittag zum Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 28. Mai - 15:00 Uhr
"Last-Minute-Online-Fragestunde"
Freitag, 6. Juni - 17:00 Uhr
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren
Freitag, 13. Juni - 24 Uhr
Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Freitag, 20. Juni und Montag, 23. Juni
Datum für die persönlichen Gespräche
Mittwoch, 25. Juni
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens
Donnerstag, 26. Juni ab 13:30 Uhr und Montag, 30. Juni ab 09:00 Uhr
Aufnahmeverfahren für Spätentschlossene im August 2025
Studieninteressierte, die die Frist zur Einschreibung des Aufnahmeverfahrens im Juni verpasst haben oder spätentschlossen auf das Studium aufmerksam wurden, erhalten die Möglichkeit, am Aufnahmeverfahren im August 2025 teilzunehmen. Dieser Durchgang steht ebenso Personen, die das Verfahren im Juni nicht erfolgreich bestanden haben, offen. Die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren ist erst nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens im Juni möglich.
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren | Montag, 7. Juli |
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren | Dienstag, 12. August - 24 Uhr |
Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten | Mittwoch, 20. August |
Datum für die persönlichen Gespräche | Freitag, 22. August |
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens | Montag, 25. August ab 9:00 Uhr |
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren
Montag, 7. Juli
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren
Dienstag, 12. August - 24 Uhr
Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Mittwoch, 20. August
Datum für die persönlichen Gespräche
Freitag, 22. August
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens
Montag, 25. August ab 9:00 Uhr