Zulassung, Anmeldung und Einschreibung
Im Fachbereich GKW gibt es kein spezifisches Aufnahmeverfahren.
Für die Zulassung zum Brevet in der Gesundheits- und Krankenpflege muss der Studierende eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Er hat das sechste berufliche Sekundarschuljahr erfolgreich abgeschlossen.
- Er hat die Vorprüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zulassung zum Ergänzenden Beruflichen Sekundarunterricht bestanden.
- Er legt eine Bescheinigung über das Bestehen der Ausbildung, die vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich [Familien- und Seniorenhilfe bzw. Pflegehilfe] organisiert wird und die mindestens 1300 Ausbildungsstunden umfasst, vor.
Der Studierende muss außerdem bei der Einschreibung über die selbständige Sprachverwendung der deutschen Sprache (GER – Niveau B2) verfügen und diese belegen können.
Die Brevetausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger wird an der AHS in der DG nach aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben angeboten. Zur Anpassung an die „Europäischen Richtlinien 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Krankenschwester und Krankenpfleger“ wurde das Studium im Bereich Brevet Gesundheits- und Krankenpfleger analog zur FG auf 3,5 Jahre erhöht.
Die vorläufige Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular, die definitive Einschreibung erfolgt nach einem persönlichen Gespräch in der Hochschule und dem Einreichen aller notwendigen Unterlagen.
Im Downloadbereich befindet sich eine Auflistung aller Dokumente, die für eine gültige Zulassung einzureichen sind.