Interne Evaluation
Das Team der Externen Evaluation bietet Unterstützungshilfen im Prozess der internen Evaluation an.
Laut Artikel 68 des Grundlagendekretes vom 31. August 1998 sind die Schulen verpflichtet, im Rhythmus von drei Jahren eine interne Evaluation durchzuführen.
Die interne Evaluation der Schule kann sich auf Einzelthemen beziehen, die vom Pädagogischen Rat oder vom Schulträger festgelegt werden. Es werden die Standpunkte verschiedener schulischer Gruppen (bspw. Eltern, Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal usw.) eingeholt.
Beispielhafte Einzelthemen:
- Streit auf dem Schulhof
- Spielangebote in der Pause
- Informationsfluss
- Beratung der Eltern
- Planarbeit
- Französischunterricht
Das Team der Externen Evaluation bietet Unterstützungshilfen in diesem Prozess an. In Kooperation mit der Schule werden „Items“ in Bezug auf das gewählte Einzelthema erstellt. Das Team der Externen Evaluation kann diese Befragung im Sinne einer Dienstleistung für die Schule durchführen. Die Auswertung sowie Gegenüberstellung der Befragungsergebnisse der unterschiedlichen Personengruppen meldet das Evaluationsteam der Schule durch einen Kurzbericht zurück. Beispielhaft zeigt das Evaluationsteam eine entsprechende Gegenüberstellung vor der Auswertung der Ergebnisse.
Beispielhafte Item:
- „Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft behandeln sich respektvoll.“
- „Ich finde jederzeit einen Ansprechpartner für meine Anliegen.“
- „Wir erhalten alle für uns relevanten Informationen zum Unterricht unserer Tochter/unseres Sohnes.“