Vorschläge und Beschwerden

Die Autonome Hochschule Ostbelgien legt großen Wert darauf, ihre Arbeit und Arbeitsweisen stetig weiterzuentwickeln. Daher freuen wir uns über Ihre konstruktiven Vorschläge und Rückmeldungen. Wenn Sie mit einer Amtshandlung oder Arbeitsweise unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Vorschläge und Beschwerden

Die Autonome Hochschule Ostbelgien legt großen Wert darauf, ihre Arbeit und Arbeitsweisen stetig weiterzuentwickeln. Daher freuen wir uns über Ihre konstruktiven Vorschläge und Rückmeldungen. Wenn Sie mit einer Amtshandlung oder Arbeitsweise unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Sie möchten einen Vorschlag unterbreiten?

Haben Sie Ideen oder Impulse für die Autonome Hochschule Ostbelgien? Ihre Anregungen sind ein wichtiger Beitrag in der Hochschulentwicklung. Sie können Ihren Verbesserungsvorschlag direkt der Direktion oder unseren Mitarbeitenden unterbreiten. Jede konstruktive Anregung ist willkommen!

Sie möchten eine Beschwerde einreichen?

Logo Beschwerdeauskunft

Mit dem Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird den Bürgerinnen und Bürgern das Recht gegeben, sich mit einer Beschwerde zu einer konkreten Amtshandlung oder Arbeitsweise direkt an die öffentliche Einrichtung  zu wenden, von der sie ausgeht.

Bedingungen

Beschwerden werden nur als zulässig betrachtet, wenn sie sich auf eine konkrete Amtshandlung oder Arbeitsweise der Autonomen Hochschule Ostbelgien beziehen. Beschwerden müssen zudem eine Beschreibung der Angelegenheit beinhalten, die Anlass zur Beschwerde gibt, und auf Deutsch oder Französisch verfasst sein.

Unzulässige Beschwerden

Die Behandlung einer Beschwerde kann verweigert werden, wenn:

  • die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist;
  • die Beschwerde im Wesentlichen identisch ist mit einer bereits korrekt behandelten Beschwerde und keine neuen Fakten vorliegen;
  • sich auf Fakten bezieht, die mehr als ein Jahr vor Einreichen der Beschwerde zurückliegen;
  • Sie bestehende in den Ordnungen der AHS dargelegte Beschwerdeverfahren nicht ausgeschöpft haben;
  • Name und Adresse des Beschwerdeführers nicht bekannt sind.
Wie reichen Sie ein Beschwerde ein?

Ihre Beschwerde wird digital oder in Papierform bei der Autonomen Hochschule Ostbelgien eingereicht:

  • Per Email an beschwerde@ahs-ostbelgien.be
  • Das ausgefüllte Formular per Post an AHS Ostbelgien, Monschauer Straße 57, 4700 Eupen
  • Per digitalem Formular hierunter
Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Nach Erhalt Ihrer Beschwerde stellen wir Ihnen unverzüglich eine Empfangsbestätigung aus. Nach einer ersten Prüfung der Beschwerde erhalten Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt der Beschwerde ein Informationsschreiben, das Ihnen unter anderem Auskunft über Zulässigkeit der Beschwerde, Ihren Ansprechpartner und den weiteren Bearbeitungsweg der Beschwerde gibt.

Spätestens nach 45 Kalendertagen erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde.

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht nicht korrekt sein, so können Sie sich in zweiter Linie an das Amt der Ombudsperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen, Tel: +32 (0)800 98759 (gratis), www.dg-ombudsdienst.be  wenden. Die Ombudsperson ist dafür zuständig Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen öffentlicher Einrichtungen und Behörden in ihren Beziehungen zu den Bürgern zu untersuchen und in bestehenden Konflikten zu vermitteln.

Die Autonome Hochschule führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register ist anonymisiert und enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnis sowie gegebenenfalls über die sich daraus ergebenen Maßnahmen. Jährlich erfolgt die Übermittlung an den Ombudsdienst entsprechend den Verfügungen des Dekretes vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der deutschsprachigen Gemeinschaft und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (2016/679) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO).

Meldung von Informationen über Verstöße (Whistleblower)

Gemäß Artikel 18 des Dekrets vom 21. Februar 2022 können Verstöße gegen das europäische Unionsrecht beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet werden. Details erfahren Sie unter www.dg-ombudsdienst.be.

So können beispielsweise Verstöße gegen das europäische Unionsrecht in folgenden Sachgebieten gemeldet werden:

  • öffentliches Auftragswesen,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre, der personenbezogenen Daten, von Netz- und Informationssystemen,
  • Binnenmarktvorschiften
  • usw.