Zusatzausbildungen
Zusatzausbildungen – umfassendere Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 15 ECTS - werden in den Bereichen Bildungswissenschaften und Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften regelmäßig angeboten.
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Fachlehrer/-in für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten
Ziel dieser Zusatzausbildung ist es, das Leiten von fremdsprachlichen Aktivitäten in den Kindergärten der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erlernen.
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Förderpädagogik
Die Zusatzausbildung Förderpädagogik ist ein Angebot der Autonomen Hochschule Ostbelgien, das in Kooperation mit verschiedenen Partnern in seiner fünften Auflage angeboten wird.
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Intensiv- und Notfallpflege (INP)
Seit März 2022 wird die Zusatzausbildung "Intensiv- und Notfallpflege" erneut von der Autonomen Hochschule angeboten.
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Französisch Fremdsprachendidaktik
Diese praxisorientierte Zusatzausbildung vermittelt Grundlagen der Fremdsprachendidaktik und der pädagogischen Besonderheiten des Französischunterrichts in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
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Lehrbefähigung Pädagogik (CAP+)
Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, die ohne einen gesetzlich festgelegten Befähigungsnachweis im Falle von Lehrermangel unterrichten, d. h. als Neu- oder Quereinsteiger im Lehrerberuf tätig sind, müssen eine Lehrbefähigung erwerben.
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Pädagogischer Befähigungsnachweis (CAP)
Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, die ohne einen gesetzlich festgelegten Befähigungsnachweis im Falle von Lehrermangel unterrichten, d. h. als Neu- oder Quereinsteiger im Lehrerberuf tätig sind, müssen eine Lehrbefähigung erwerben.
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Philosophische Fächer – Ethik / Katholische Religion
Die Zusatzausbildungen in Ethik oder Katholischer Religion vermitteln Kindergärtner/-innen und Primarschullehrer/-innen die notwendige Qualifikation, um den Ethik- oder den katholischen Religionsunterricht in den Grundschulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilen zu dürfen.
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Musikerziehung
Durch das Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen wurde im Juni 2024 das Amt des Fachlehrers für Musik in der Grundschule geschaffen. Um im Amt des Fachlehrers für Musik bezeichnet oder ernannt werden zu können, müssen Lehramtsabsolventen in Kindergarten und Primarschule oder Sekundarschullehrer eine Zusatzausbildung im Umfang von 15 ECTS nachweisen. Die AHS bietet gemeinsam mit der Musikakademie ab September 2025 eine entsprechende Zusatzausbildung an.